Um ein Einzelunternehmen zu gründen, benötigen Sie kein Startkapital und Sie müssen auch keine Rücklagen bilden. Unternehmerische Entscheidungen können unabhängig und schnell getroffen werden
Als Einzelunternehmen brauchen Sie für die Firmengründung keinen Gesellschaftsvertrag, keine notarielle Beurkundung und keinen Handelsregistereintrag. Das spart Zeit und Geld.
Gewerbliche Einzelunternehmen sind bis zu einem jährlichen Umsatz von 600.000 Euro und Gewinn von 60.000 Euro von der Bilanzierungspflicht befreit. Das spart Steuerberaterkosten.
Erhalte immer rechtzeitig Informationen und Unterstützung von einem kompetenten Partner!